Rückgabe der Mietsache – Erlöschen der Rückgabepflicht
Grundsätzlich ist der Mieter verpflichtet, die Mietsache nach Beendigung des Mietverhältnisses zurückzugeben. Dieses geschieht in der Regel beim Ãbergabetermin. In einem vom Oberlandesgericht Sachsen-Anhalt (OLG) entschiedenen Fall wurde das Mietverhältnis für ein Gewerbemietobjekt durch den Mieter ordentlich gekündigt und geräumt. Der mehrmalige Versuch einen Ãbergabetermin mit dem Vermieter zu vereinbaren blieb, trotz Setzen einer Frist,