Corona-Soforthilfen sind steuerpflichtig
Neben der finanziellen Unterstützung durch unkomplizierte und günstige KfW-Kredite unterstützte die Bundesregierung auch sog. Solo-Selbstständige, Angehörige der Freien Berufe, Künstler und Kleinstunternehmen – unter weiteren Voraussetzungen z. B. Antragstellung bis zum 31.5.2020 – in Form von Zuschüssen. Der Zuschuss des Bundes für Betriebe, die bis zu 5 Mitarbeiter beschäftigen, belief sich zunächst bis zu 9.000












