Kein familienrechtlicher Ausgleichsanspruch für Pflegekosten eines Elternteils
In einem Fall aus der Praxis hatte ein Sohn eine Bürgschaft für die Pflegekosten der Mutter übernommen. Nach ihrem Tod verlangte er von seinem Bruder eine anteilige Kostenübernahme. Da unter Geschwistern keine Erstattungsansprüche von für die gemeinsame Mutter gezahlten Pflegekosten bestehen, blieb der bürgende Sohn an den Kosten hängen. Ein familienrechtlicher Ausgleichsanspruch wird lediglich für












