Fälligkeitstermine – Mai 2020
Umsatzsteuer (mtl.), Lohn- u. Kirchenlohnsteuer, Soli.-Zuschlag (mtl.): 10.5.2020 Gewerbesteuer, Grundsteuer: 15.5.2020 Sozialversicherungsbeiträge: 27.5.2020
Umsatzsteuer (mtl.), Lohn- u. Kirchenlohnsteuer, Soli.-Zuschlag (mtl.): 10.5.2020 Gewerbesteuer, Grundsteuer: 15.5.2020 Sozialversicherungsbeiträge: 27.5.2020
Durch Einnahmenausfälle bedingt durch die Corona-Virus-Epidemie kann es für die Mieter und Pächter zum Problem werden, die laufenden Miet- bzw. Pachtzahlungen für Wohn- beziehungsweise Gewerbeflächen zu begleichen. Die Regelung durch das Gesetz zur Abmilderung der Folgen der Corona-Pandemie sichert Mieter von Grundstücken sowie von zu privaten oder gewerblichen Zwecken angemieteten Räumen für einen bestimmten Zeitraum
Für Verbraucherdarlehensverträge besteht zwar ein gesetzlicher Mindestschutz vor voreiligen verzugsbedingten Kündigungen des Darlehensgebers. Angesichts der zu erwartenden Dauer der Corona-Krise ist der Schutz jedoch aller Voraussicht nach nicht ausreichend. Ein Gesetz sieht daher für Darlehensnehmer vor, dass die Ansprüche des Darlehensgebers vorübergehend gestundet werden können. Für Verbraucherdarlehensverträge, die vor dem 15.3.2020 abgeschlossen wurden, sieht das
Das neuartige Corona-Virus kann unstreitig eine übertragbare Erkrankung verursachen und erfordert nach der Einschätzung des Robert-Koch-Instituts einschneidende GegenmaÃnahmen, insbesondere soziale Distanzierung. Die SchlieÃung von Einrichtungen, in denen Menschen zusammenkommen, ist eines der geeigneten Mittel, um die Infektionskurve zumindest abzuflachen. Beschwerden gegen beschlossene Verbote haben auch schon die Gerichte beschäftigt. Im ersten Fall legte ein Bürger
Für die Verbesserung der Ladeinfrastruktur für E-Fahrzeuge brachte die Bundesregierung ein Gesetz auf den Weg, das neue Regeln für Gebäude mit gröÃeren Parkplätzen mit sich bringt. Bei einem Neubau beziehungsweise gröÃerer Renovierung von Gebäuden mit mehr als zehn Parkplätzen ist künftig bei Wohngebäuden jeder Stellplatz und bei Nichtwohngebäuden (z. B. Gewerbe) jeder fünfte Stellplatz mit
Arbeitsentgelte und sonstige Arbeitsbedingungen, die durch Tarifvertrag geregelt sind oder üblicherweise geregelt werden, können nicht Gegenstand einer Betriebsvereinbarung sein. Regelungen in einer Betriebsvereinbarung, welche die vergütungspflichtigen Fahrtzeiten eines AuÃendienstmitarbeiters verkürzen, sind unwirksam, wenn die betreffenden Zeiten nach den Bestimmungen des einschlägigen Tarifvertrags uneingeschränkt der entgeltpflichtigen Arbeitszeit zuzurechnen und mit der tariflichen Grundvergütung abzugelten sind. Anders
Die Coronavirus-Epidemie hat schwerwiegende Folgen für Menschen und Unternehmen mit sich gebracht. Um Arbeitsplätze zu erhalten und Unternehmen zu schützen, beschloss die Bundesregierung ein umfangreiches Bündel von MaÃnahmen. Für den Erhalt der Arbeitsplätze wurde die Kurzarbeiter-Regelung angepasst. Betroffene Unternehmen können Lohnkosten und Sozialabgaben von der Bundesagentur für Arbeit bezahlen lassen, Leiharbeitnehmer sind künftig eingeschlossen und
Ein Steuerpflichtiger, der eine erstmalige Ausbildung (Studium oder Berufsausbildung) beginnt, kann die damit entstehenden Kosten nicht unbegrenzt als „Werbungskosten“, sondern nur in Höhe von bis zu 6.000 ⬠im Jahr als „Sonderausgaben“ steuerlich absetzen. Das gilt jedoch nicht für Ausbildungen, die der Auszubildende im Rahmen eines vergüteten Dienstverhältnisses absolviert. Als Erstausbildung im Sinne des Einkommensteuergesetzes
Um einen nennenswerten Beitrag zur Reduzierung der Schadstoffbelastung der Luft zu erreichen, hat sich die Bundesregierung zum Ziel gesetzt, mithilfe des Förderprogramms Elektromobilität (Umweltbonus) den Absatz neuer Pkw mit Elektro-, Hybrid- und Wasserstoff-/Brennstoffzellenantrieb mit einer Prämie zu fördern. Die Kaufprämie für Pkw mit Elektro-, Hybrid- und Wasserstoff-/Brennstoffzellenantrieb gilt rückwirkend für alle Fahrzeuge, die ab dem
Ein Gewerbetreibender, welcher sein Unternehmen nicht weiter ausüben will, kann sein Gewerbe abmelden und aufgeben oder veräuÃern. Dabei kommt es in beiden Fällen zur Aufdeckung stiller Reserven und damit zur Besteuerung eines Aufgabe- oder VeräuÃerungsgewinns. Vermietet der Steuerpflichtige seinen Betrieb im Anschluss an eine Betriebsaufgabe, befinden sich die Gegenstände nun im Privatvermögen und er erzielt











