Vorsteuerabzug von Mietereinbauten bei Arztpraxen
Mietereinbauten bezeichnen Bauten oder BaumaÃnahmen, welche vom Mieter auf fremdem, z. B. angemietetem Grund oder in Gebäuden errichtet werden. Veranlasst worden sind die MaÃnahmen durch den Mieter, welcher anschlieÃend auch die Rechnung dafür trägt. Dabei handelt es sich i. d. R. um materielle Wirtschaftsgüter. Wichtig ist, dass selbstständige Wirtschaftsgüter vorliegen. Bei Erhaltungsaufwand handelt es sich












