BMF äuÃert sich zur steuerlichen Behandlung der Ãberlassung von (Elektro-)Fahrrädern
Das Bundesfinanzministerium äuÃert sich mit Schreiben vom 9.1.2020 zur Ãberlassung von betrieblichen Fahrrädern durch den Arbeitgeber an den Arbeitnehmer zur privaten Nutzung. Danach gilt für die steuerliche Behandlung von Fahrrädern und für E-Bikes, wenn diese verkehrsrechtlich als Fahrrad einzuordnen sind (u. a. Geschwindigkeit unter 25 km/h, keine Kennzeichen- und Versicherungspflicht) Folgendes: Ãberlässt der Arbeitgeber seinen












