Rückzahlung von „weitergeleitetem“ Kindergeld
Kindergeld wird i. d. R. an die Person ausbezahlt, die das Kind in seinem Haushalt aufgenommen hat. Lebt das Kind nicht in dem Haushalt eines Elternteils, erhält das Kindergeld derjenige, der dem Kind laufend den höheren Barunterhalt zahlt. Wird dem Kind von beiden Elternteilen kein Barunterhalt oder Barunterhalt in gleicher Höhe bezahlt, können die Eltern