Auflösung einer Gesellschaft bürgerlichen Rechts – vorheriges Ausscheiden eines Gesellschafters
Wird eine Publikumsgesellschaft bürgerlichen Rechts nach einer Kündigung vor Eintritt der Kündigungswirkung aufgelöst, scheidet der kündigende Gesellschafter, sofern dem Gesellschaftsvertrag nichts anderes entnommen werden kann, nicht aus, sondern verbleibt in der Liquidationsgesellschaft. Dieses entschieden die Richter des Bundesgerichtshofs (BGH) mit ihrem Urteil vom 6.2.2018. Der BGH hat für eine Publikums-Kommanditgesellschaft bereits entschieden, dass eine Kündigung











